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Facebook User-Frage:
wie ist das eingendlich mit screenshots. man macht ja auch schnell mal einen screenshot um jemanden was zu zeigen oder so. wenn ich nur einige teile vom bild brauch wie ist dann das urheberrecht??? also wenn ich z.b. nicht das komplette bild ss.??!!
Experten-Antwort:
Auch Teile von Bildern sind urheberrechtlich geschützt. Screenshots sind eine ungenehmigte Vervielfältigung. Wenn Sie auch nur Teile von Bildern verarbeiten und das ursprüngliche Bild noch darin zu erkennen ist, handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Bearbeitung.