Facebook User-Frage:
Ich selbst bin nie abgemahnt worden. aber hier mal meine fragen:
1.) Muss ich als Schweizerin einer Abmahnung aus Deutschland Beachtung schenken?
2.) Ich gucke mir manchmal auf Filesharing-Plattformen (zb kinox.to) Serien und Filme an, ohne diese herunterzuladen. Mache ich mich durch das schauen strafbar?
Experten-Antwort:
Sie können in Deutschland verklagt werden. Daher bitte die Abmahnung beachten. Streaming ist grundsätzlich verboten, aber faktisch kaum verfolgbar.
RA Karsten Gulden, LL.M.
(Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht)
RA Tobias Röttger, LL.M.
(Medienrecht)
Telefon: +49 6131 240950
Telefax: +49 6131 2409522
E-Mail: [email protected]
Web: ggr-law.com
Blog: infodocc.info