Facebook User-Frage:
Wenn aber bereits das herunterladen strafbar ist, dürfte aber Amazon und i-tunes es auch nicht anbieten. Ist das richtig?
Experten-Antwort:
Nein, diese Anbieter haben die entsprechenden Rechte, die Inhalte anbieten zu dürfen
RA Karsten Gulden, LL.M.
(Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht)
RA Tobias Röttger, LL.M.
(Medienrecht)
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