Facebook-User Frage:
Ich fotografiere oft Auftritte diverser Künstler und Tänzerinnen bei diversen öffentlichen Veranstaltungen und blogge dann Beiträge und/oder Bilder auf einer FAN-Seite in Facebook. Wie sieht es bei solchen Auftritten mit dem Recht am eigenen Foto aus, speziel bei den Künstlern?
Experten Antwort:
hier sind die AGBs der Veranstalter maßgeblich. Fotos von bekannten Künstlern dürften in der Regel veröffentlicht werden. Bei unbekannten Künstlern könnte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen.
Experteninformation:
RA Karsten Gulden, LL.M.
(Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht)RA Tobias Röttger, LL.M.
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